Sprungziele

Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Carolin Stransky

Bürgerbüro

Sandra Schubert

Fachbereichsleiterin

Bürgerbüro

Claudia Lipp

Verwaltungsfachangestellte

Silvia Sepp

Sekretärin

Silvia Tome

Vorzimmer Bürgermeister

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