Informationen zur Wahlberechtigung bei Änderung des Wohnsitzes.
Wahlberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, die zum Stichtag 25.01.2026 im Melderegister eingetragen sind. Änderungen des Wohnsitzes oder Berichtigungen nach diesem Datum können die Wahlberechtigung beeinflussen und erfordern gegebenenfalls Anträge oder Einsprüche. Personen, die neu in die Gemeinde gezogen sind oder zuvor abgemeldet waren, müssen bis zum 15.02.2026 entsprechende Meldungen oder Einsprüche einreichen, um wahlberechtigt zu sein.
VG Biessenhofen
Füssener Str. 12
87640 Biessenhofen
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| MONTAG: | 08.00 - 12.00 Uhr | |
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