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Gemeinde Ruderatshofen
Marktoberdorfer Straße 7 87674 Ruderatshofen Tel: +49 08343-306 Fax: +49 08343-1477
Öffnungszeiten der Gemeinde Ruderatshofen
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Mo, Di, Do, Fr |
8.00 - 12.00
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Mittwoch
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14-tägige Abendsprechstunde
von
17.00 - 19.00 Uhr
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Aktuelle Veranstaltungen
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| wer: | Landjugend Ruderatshofen |
| wann/wo: | Pfarrgarten Ruderatshofen |
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Ausweichtermin ist der 26.05.2012
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| wer: | Roate Äpfl Apeltrang |
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Spiele werden live übertragen.
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| wer: | Schützen Ebenhofen |
| wann/wo: | Ebenhofen |
Hier klicken für weitere Termine ..
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Neuigkeiten
| Kindereinträge im elterlichen Reisepass ab 26.06.2012 ungültig
wir informieren darüber, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.Juni 2012 ungültig werden. Es wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Ausweisdokumente für die Kinder beim Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der EU bzw. dem sog. Schengen-Raum. Auch wenn in diesen Gebieten die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Im Hinblick auf die bestehende Hauptreisezeit bitten wir Sie zu prüfen, ob Ausweisdokumente vorliegen und ob diese noch ausreichend lange gültig sind.
Für Rückfragen zu Neuausstellungen und ggf. Verlängerungen steht Ihnen Ihr Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen gern zur Verfügung. |
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| Kostenlose Ehrenamtskurse der VHS
Entsprechend den Wünschen der engagierten Bürger ist es der Servicestelle EhrenAmt im Landratsamt Ostallgäu ein großes Anliegen, dass die ehrenamtlich Tätigen in ihren Verantwortungspositionen die Möglichkeit bekommen sich fortzubilden und gut gerüstet sind, für die verschiedenen Aufgabenstellungen, die ihr Ehrenamt mit sich bringt. Der Landkreis Ostallgäu führt deshalb zu besonderen Themen eigene Informationsveranstaltungen durch und bietet außerdem eintägige Seminare zu ausgewählten und interessanten Themen, die ehrenamtlich Engagierte interessiert. Ehrenamtskurse VHS.pdf |
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| Erhebungsbögen Baustatistik
An alle Bauherren und Planvorlageberechtigten. Die geplante Änderung des Hochbaustatistikgesetzes tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Die bisherigen Erhebungsbögen verlieren zum 01.01.2012 ihre Gültigkeit. externer Link |
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| Neuer Leitfaden für Veranstalter
Gerade jetzt in den Sommermonaten finden im Landkreis wieder eine Vielzahl von Veranstaltungen und Festen statt. Um die Organisatoren, insbesondere die Ehrenamtlichen in den Vereinen und Verbänden zu unterstützen, hat der Landkreis einen neuen Veranstalterleitfaden erstellt. Dieser enthält kompakte Informationen rund um die Planung und Durchführung von Veranstaltungen aus den Bereichen: Gaststättenrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Baurecht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umwelt- und Naturschutz sowie Versicherungsschutz. Aufgenommen wurden auch Hinweise der Polizei sowie Tipps zur Organisation von Jugendveranstaltungen.externer Link |
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| Visafreie Einreise in die USA ab 12.01.2009 nur noch mit Electronic System for Travel Authorization (ESTA) möglich.
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes
Reisedokument.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am "Visa Waiver" Programm der USA
teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall
bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn
sie
- im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes
gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses
sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht
verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
- ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem
Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden
darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die
USA, vorweisen können und
- ab dem 12. Januar 2009 im Besitz einer elektronischen
Einreiseerlaubnis sind ("Electronic System for Travel
Authorization"-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko
ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms möglich. Bei Einreise auf dem
Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets
sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am "Visa
Waiver" Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die
endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige
US-Grenzbeamte. Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des
"Visa Waiver" Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten)
deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten
maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so
genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass
benötigen Sie ein Visum. Ausführliche Hinweise und weiterführende Links finden Sie unter: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html#t4
externer Link |
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| Wissenswertes zum neuen Personalausweis
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie hier mit den aktuellsten Informationen zum neuen Personalausweis, der zum 01.11.2010 eingeführt wurde, versorgen. Unter dem Download steht Ihnen die Broschüre des Bundesministeriums des Innern "Alles Wissenswerte zu neuen Personalausweis" zur Verfügung. Der Link http://www.personalausweisportal.de |
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| Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmals (ELStAM) Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und der Abschaffung der bisherigen Lohnsteuerkarte.
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| Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
Passrecht
Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
Bitte beachten Sie die nachstehende Information des
Bundesministerium des Innern vom 25.07.2008 zur Verlängerung von
Kinderreisepässen:
"Der Kinderreisepass ist gemäß §
5 Absatz 2 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des
zwölften Lebensjahres gültig.
Nach § 5 Absatz 4 Satz 2
Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung
des zwölften Lebensjahres verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist ein
Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine
kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung
darstellt.
Voraussetzung einer Verlängerung
der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor
Ablauf der Gültigkeit erfolgt.
Eine Verlängerung der
Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Sie stellt rechtlich
eine Neuausstellung dar. Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der
Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 Passgesetz seine Gültigkeit als
hoheitliches Identitätsdokument.
Ihr Passamt
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